26.-30.03.12 Mosener Frauen schmücken den Osterbrunnen 24.04.2012 19:00 Uhr Kulturraum Mosen - Geselliges Tanzen für Junggebliebene
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Informationen
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Monat |
Redaktionsschluss |
Erscheinung |
| März 2012 | 09.03.2012 | 24.03.2012 |
| April 2012 | 10.04.2012 (09:00 Uhr) | 21.04.2012 |
| Mai 2012 | 07.05.2012 (08:00 Uhr) | 19.05.2012 |
| Juni 2012 | 11.06.2012 (08:00 Uhr) | 23.06.2012 |
| Juli 2012 | 09.07.2012 (08:00 Uhr) | 21.07.2012 |
| August 2012 | 07.08.2012 (08:00 Uhr) | 18.08.2012 |
| September 2012 | 10.09.2012 (08:00 Uhr) | 22.09.2012 |
| Oktober 2012 | 08.10.2012 (08:00 Uhr) | 20.10.2012 |
| November 2012 | 12.11.2012 (08:00 Uhr) | 24.11.2012 |
| Dezember 2012 | 10.12.2012 (08:00 Uhr) | 22.12.2012 |
Ihre Veröffentlichungswünsche senden Sie bitte an aurban@laendereck.de - Rückfragen unter 036608 96310 |
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Mit der Einführung des neuen Personalausweises, hat sich auch im Personalausweisgesetz (PAuswG) einiges geändert. So ist im § 1 Abs. 1 Satz 3 festgeschrieben: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zu Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.“ Der neue Personalausweis kann als elektronischer Identitätsnachweis sowie als Signaturerstellungseinheit verwandt werden. Damit diese Funktion ermöglicht und ein Missbrauch verhindert werden kann, ist der alleinige Besitz des Ausweises durch den Ausweisinhaber zwingend erforderlich. Auch bei der bisher gängigen Praxis, den Personalausweis als Pfand zu hinterlegen (z.B. bei Probefahrten mit einem PKW, in Sportstudios o.ä.) scheidet diese Handhabung künftig aus. Es darf vom Ausweisinhaber nicht verlangt werden, diesen für andere Zwecke als Identitätsfeststellung, Einziehung oder Sicherstellung aus der Hand zu geben. |
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Wie alljährlich, möchte der Bundespräsident, der Ministerpräsident des Landes Thüringen, die Landrätin und der Bürgermeister es nicht versäumen, Ehepaaren besonderer Ehejubiläen (ab „Goldener Hochzeit“) persönlich zu gratulieren. |
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Mit Wirkung vom 27.08.2010 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Fischereiverordnung in Kraft getreten. Neu in dieser Änderung ist: Die Höhe der Fischereischeingebühr und der Fischereischeinabgabe (Gesamtkosten) betragen ab dem 27.08.2010: 1. Jugendfischereischein (bis zum 14. Lebensjahr) 10,00 € Den für den Vierteljahresfischereischein erforderlichen Erlaubnisschein und die vom Fischereiberechtigten- bzw. Pächter zu führende Liste über ausgestellte Erlaubnisscheine, sind in der Gemeindeverwaltung, Ordnungsbehörde, als Formulare erhältlich. |
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Die bisher auf der Lohnsteuerkarte festgehaltenen Daten werden in Zukunft von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet. Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem 01.11.2010 ein bundeseinheitlicher Datenpool eingerichtet. Im Zuge dessen wird die Zuständigkeit für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab 01.01.2011 gelten, auf die Finanzverwaltung übergehen. Ab 01.01.2011 sind die Finanzämter für die Ausstellung von (Ersatz-)Bescheinigungen zuständig. Mit der Einführung der ELStAM wird das Ziel verfolgt, die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Voraussetzung für das neue Verfahren ist die eingeführte Identifikationsnummer (ID-Nr.). Der Arbeitnehmer (AN) teilt beim Eintritt in ein Dienstverhältnis dem Arbeitgeber (AG) seine ID-Nr. und sein Geburtsdatum mit. Der AG ruft die ELStAM beim BZSt ab und übernimmt sie in das Lohnkonto für den AN. Die Papierlohnsteuerkarte, letztmalig 2009 für 2010 ausgestellt, behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren (nach Planung 2012) abgelöst wird. Die Lohnsteuerkarte 2010 wird für den gesamten Übergangszeitraum weiter gelten. Änderungen für das Steuerjahr 2010 werden bis zum 30.11.2010 durch die Gemeinde eingetragen. Eintragungen mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2011 werden dann ausschließlich durch das Finanzamt vorgenommen. Die Finanzämter stellen bei Bedarf ab 01.01.2011 anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (sog. Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt insbesondere für die erstmalige Ausstellung in 2011 sowie für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte.
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Informationen zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010
Nachdem nun die Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) und die Verordnung über Gebühren für Personalausweise (PAuswGebV) in Kraft getreten sind, können den Bürgern weitere Informationen mitgeteilt werden. Im Beantragungsverfahren zum neuen Personalausweis wird sich einiges ändern. Zum einen werden nicht wie bisher nur eine Unterschrift auf dem Antragformular verlangt, sondern mindestens sechs Unterschriften nötig sein. Unter anderem für: - Unterschrift auf dem Antrag Die anfallenden Gebühren sind wie folgt festgelegt: - Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr 22,80 € Für Personen, die erstmalig einen Personalausweis beantragen, wird es, unabhängig von deren Ausweispflicht, keine Gebührenfreiheit mehr geben. Anders wie bei der Beantragung eines Reisepasses, kann der Bürger selbst entscheiden, ob seine Fingerabdrücke im Chip des neuen Personalausweises gespeichert werden sollen. Mit dem neuen Personalausweis kann jeder Bürger die Online-Ausweisfunktion nutzen. Zusätzlich erhält der Bürger (egal, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzt oder nicht), vor Abholung des neuen Personalausweises einen PIN-Brief vom Ausweishersteller mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Hierzu wird jedem Bürger bei der Beantragung Informationsmaterial ausgehändigt, in dem die Verwendung der Nummern erläutert sind. Auch wenn die Online-Ausweisfunktion nicht genutzt wird, erhält der Bürger den PIN-Brief und muss diesen sicher aufbewahren. Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange der neue Personalausweis gültig ist, ein- und ausschalten. Mit Einführung der neuen PAuwV sind alle Gebühren sofort bei Beantragung zu entrichten.
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| Kostenlose Geräteanlieferung im Recyclinghof in der Geraer Hainstraße möglich |
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| Öffnungszeiten: | Montag - Freitag | 09.00 - 17.00 Uhr |
| Samstag | 09.00 - 13.00 Uhr |
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Hinweis: Es werden nur komplette Geräte kostenlos angenommen. Zerlegte Geräte werden nur gegen eine Gebühr entsorgt. Rückfragen richten Sie an den AWV Gera, Tel.: (03 65) 8 33 21 22 oder 8 33 21 23 |
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| Sprechstunden der Schiedsstelle Die Sprechstunden der Schiedsstelle der Gemeinde Wünschendorf/Elster finden bei Bedarf, nach telefonischer Absprache, mit der Schiedsfrau - Frau Danuta Arndt-Rank - statt. Telefon (03 66 03) 8 82 61. Die Schiedsstelle befindet sich im Kommunikationszentrum der Gemeinde Wünschendorf/Elster, Poststraße 7. |
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