Aktuelles aus dem Rathaus


    Veranstaltungstermine

26.-30.03.12 Mosener Frauen schmücken den Osterbrunnen

31.03.12 19:00 Uhr, Erlöserkirche Niebra - Konzert des Kammerchores des Goethe-Gymnasiums Weimar (Eintritt frei - Spenden sind herzlichen willkommen)

03.04.2012 Volkssolidarität, Ortsgruppe Wünschendorf - Geburtstag des Quartals, Komm.-zentrum

07.04.2012 Osterfeuer in Mosen

08.04.2012 20:00 Uhr Gaststätte "Elsterperle" - Ostertanz mit DJ "ET"

10.04.2012 16:00 Uhr Gaststätte "Elsterperle - Geselliges Tanzen für Junggebliebene

10.04.2012
19:00 Uhr Kulturraum Mosen - Geselliges Tanzen für Junggebliebene

24.04.2012 16:00 Uhr Gaststätte "Elsterperle - Geselliges Tanzen für Junggebliebene

24.04.2012 19:00 Uhr Kulturraum Mosen - Geselliges Tanzen für Junggebliebene

25.04.2012 Kiga "Bussi Bär" Meilitz - Elternabend für interessierte Eltern zum Thema: DRK am Kind für Eltern

30.04.2012 Maibaumsetzen in Mosen

30.04.2012 17:00 - 19:00 Uhr Gaststätte "Elsterperle" - Blutspende

April Beautyshooting – Großes „Vorher-Nachher“ Umstyling
Inkl. Friseur, Kosmetik & Photoshooting, im Photoatelier von Photo-Art-Design in der Kirchgasse Wünschendorf
Termine, Infos & Anmeldungen direkt bei Frau Hartmann (0174-3202913)

Informationen




Termine des neuen Amtsblattes der VG Ländereck

Monat

Redaktionsschluss

Erscheinung

März 2012 09.03.2012 24.03.2012
April 2012 10.04.2012 (09:00 Uhr) 21.04.2012
Mai 2012 07.05.2012 (08:00 Uhr) 19.05.2012
Juni 2012 11.06.2012 (08:00 Uhr) 23.06.2012
Juli 2012 09.07.2012 (08:00 Uhr) 21.07.2012
August 2012 07.08.2012 (08:00 Uhr) 18.08.2012
September 2012 10.09.2012 (08:00 Uhr) 22.09.2012
Oktober 2012 08.10.2012 (08:00 Uhr) 20.10.2012
November 2012 12.11.2012 (08:00 Uhr) 24.11.2012
Dezember 2012 10.12.2012 (08:00 Uhr) 22.12.2012

Ihre Veröffentlichungswünsche senden Sie bitte an aurban@laendereck.de - Rückfragen unter 036608 96310



Neues aus dem Einwohnermelde - und Ordnungsamt


Verbot der Ausweishinterlegung

Mit der Einführung des neuen Personalausweises, hat sich auch im Personalausweisgesetz (PAuswG) einiges geändert. So ist im § 1 Abs. 1 Satz 3 festgeschrieben: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zu Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.“

Der neue Personalausweis kann als elektronischer Identitätsnachweis sowie als Signaturerstellungseinheit verwandt werden. Damit diese Funktion ermöglicht und ein Missbrauch verhindert werden kann, ist der alleinige Besitz des Ausweises durch den Ausweisinhaber zwingend erforderlich. Auch bei der bisher gängigen Praxis, den Personalausweis als Pfand zu hinterlegen (z.B. bei Probefahrten mit einem PKW, in Sportstudios o.ä.) scheidet diese Handhabung künftig aus. Es darf vom Ausweisinhaber nicht verlangt werden, diesen für andere Zwecke als Identitätsfeststellung, Einziehung oder Sicherstellung aus der Hand zu geben.


Glückwünsche zu Ehejubiläen

Wie alljährlich, möchte der Bundespräsident, der Ministerpräsident des Landes Thüringen, die Landrätin und der Bürgermeister es nicht versäumen, Ehepaaren besonderer Ehejubiläen (ab „Goldener Hochzeit“) persönlich zu gratulieren.
Um dies ermöglichen zu können, bitten wir die Bürger, uns solche Jubiläen mitzuteilen, damit wir den Jubiläumstag rechtzeitig an die zuständige Behörde weiterleiten können.
Das LRA Greiz bittet hierbei auch um eine Kopie der Eheurkunde (ab Diamantene Hochzeit). Die Urkunde wird durch die Gemeindeverwaltung selbstverständlich kostenlos kopiert. Einige Daten sind der Gemeinde zwar bekannt, aber vor allem ältere Jubiläen sind leider oft im Melderegister nicht hinterlegt.


Änderung der Thüringer Fischereiverordnung

Mit Wirkung vom 27.08.2010 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Fischereiverordnung in Kraft getreten.

Neu in dieser Änderung ist:

1. Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
2. Erteilung eines Vierteljahresfischereischein (nur für Thüringen)
3. Erlaubnisschein zum Fischfang bei einem Vierteljahresfischereischein
4. Listenführung der Erlaubnisscheine durch den Fischereiberechtigten- bzw. Pächter
5. Aktualisierung der Gebühren.

Die Höhe der Fischereischeingebühr und der Fischereischeinabgabe (Gesamtkosten) betragen ab dem 27.08.2010:

1. Jugendfischereischein (bis zum 14. Lebensjahr)       10,00 €
2. Vierteljahresfischereischein                                    19.00 €
3. Jahresfischereischein                                             17,50 €
4. Fünfjahresfischereischein                                       37,00 €
5. Zehnjahresfischereischein                                      58,00 €
6. Fischereischein auf Lebenszeit                             220,00 €.

Den für den Vierteljahresfischereischein erforderlichen Erlaubnisschein und die vom Fischereiberechtigten- bzw. Pächter zu führende Liste über ausgestellte Erlaubnisscheine, sind in der Gemeindeverwaltung, Ordnungsbehörde, als Formulare erhältlich.


Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Die bisher auf der Lohnsteuerkarte festgehaltenen Daten werden in Zukunft von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet. Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab dem 01.11.2010 ein bundeseinheitlicher Datenpool eingerichtet.

Im Zuge dessen wird die Zuständigkeit für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab 01.01.2011 gelten, auf die Finanzverwaltung übergehen.

Ab 01.01.2011 sind die Finanzämter für die Ausstellung von (Ersatz-)Bescheinigungen zuständig.

Mit der Einführung der ELStAM wird das Ziel verfolgt, die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen.

Voraussetzung für das neue Verfahren ist die eingeführte Identifikationsnummer (ID-Nr.).

Der Arbeitnehmer (AN) teilt beim Eintritt in ein Dienstverhältnis dem Arbeitgeber (AG) seine ID-Nr. und sein Geburtsdatum mit. Der AG ruft die ELStAM beim BZSt ab und übernimmt sie in das Lohnkonto für den AN.

Die Papierlohnsteuerkarte, letztmalig 2009 für 2010 ausgestellt, behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren (nach Planung 2012) abgelöst wird. Die Lohnsteuerkarte 2010 wird für den gesamten Übergangszeitraum weiter gelten.

Änderungen für das Steuerjahr 2010 werden bis zum 30.11.2010 durch die Gemeinde eingetragen.

Eintragungen mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2011 werden dann ausschließlich durch das Finanzamt vorgenommen.

Die Finanzämter stellen bei Bedarf ab 01.01.2011 anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (sog. Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt insbesondere für die erstmalige Ausstellung in 2011 sowie für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte.


Informationen zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010

Nachdem nun die Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) und die Verordnung über Gebühren für Personalausweise (PAuswGebV) in Kraft getreten sind, können den Bürgern weitere Informationen mitgeteilt werden.

Im Beantragungsverfahren zum neuen Personalausweis wird sich einiges ändern. Zum einen werden nicht wie bisher nur eine Unterschrift auf dem Antragformular verlangt, sondern mindestens sechs Unterschriften nötig sein. Unter anderem für:

-         Unterschrift auf dem Antrag
-         Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit
-         Erklärung zur Erfassung der Fingerabdrücke und zum Erhalt des Informationshandbuches
-         Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes
-         Erklärung zur Online-Ausweisfunktion.

Die anfallenden Gebühren sind wie folgt festgelegt:

- Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr                            22,80 €
- Personalausweis für Personen ab dem 24. Lebensjahr                            28,80 €
- Vorläufiger Personalausweis                                                                   10,00 €
- Änderung der Geheimnummer                                                                  6,00 €
- Nachträgliches Einschalten des eID-Nachweis                                          6,00 €
- Ausschalten des eID-Nachweis                                                              kostenfrei
- Meldung des Verlustes mit Sperrung im Sperrregister                             kostenfrei
- Meldung des Wiederauffindens mit Entsperrung im Sperrregister               6,00 €
- Adressänderung                                                                                    kostenfrei
- Ausstellung von Dokumenten außerhalb der Dienstzeit und
bei örtlich nicht zuständiger Behörde = ein Zuschlag von je                         13,00 €

Für Personen, die erstmalig einen Personalausweis beantragen, wird es, unabhängig von deren Ausweispflicht, keine Gebührenfreiheit mehr geben.

Anders wie bei der Beantragung eines Reisepasses, kann der Bürger selbst entscheiden, ob seine Fingerabdrücke im Chip des neuen Personalausweises gespeichert werden sollen.

Mit dem neuen Personalausweis kann jeder Bürger die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Zusätzlich erhält der Bürger (egal, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzt oder nicht), vor Abholung des neuen Personalausweises einen PIN-Brief vom Ausweishersteller mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Hierzu wird jedem Bürger bei der Beantragung Informationsmaterial ausgehändigt, in dem die Verwendung der Nummern erläutert sind.

Auch wenn die Online-Ausweisfunktion nicht genutzt wird, erhält der Bürger den PIN-Brief und muss diesen sicher aufbewahren.

Die Online-Ausweisfunktion lässt sich jederzeit, solange der neue Personalausweis gültig ist, ein- und ausschalten.

Mit Einführung der neuen PAuwV sind alle Gebühren sofort bei Beantragung zu entrichten.


Kostenlose Geräteanlieferung im Recyclinghof in der Geraer Hainstraße möglich

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 09.00 - 17.00 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr

Hinweis: Es werden nur komplette Geräte kostenlos angenommen. Zerlegte Geräte werden nur gegen eine Gebühr entsorgt. Rückfragen richten Sie an den AWV Gera, Tel.: (03 65) 8 33 21 22 oder 8 33 21 23

Sprechstunden der Schiedsstelle

Die Sprechstunden der Schiedsstelle der Gemeinde Wünschendorf/Elster finden bei Bedarf, nach telefonischer Absprache, mit der Schiedsfrau - Frau Danuta Arndt-Rank - statt. Telefon (03 66 03) 8 82 61. Die Schiedsstelle befindet sich im Kommunikationszentrum der Gemeinde Wünschendorf/Elster, Poststraße 7.

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